Nachhaltiges Unternehmen

Nachhaltiges Unternehmen

Nachhaltiges und Verantwortungsvolles Handeln

Unternehmer haften (auch) für ihre Lieferanten. In Deutschland wurde 2021 das Lieferkettengesetz verabschiedet, in dem unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzaspekten geregelt sind. Das Gesetz dient der Förderung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns entlang der globalen Wertschöpfungskette. Das besondere daran: Unternehmen können nun selbst dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn nicht sie selbst, sondern ihre Lieferanten soziale oder ökologische Aspekte vernachlässigen. Verstöße können mit bis zu 2% des Jahresumsatzes geahndet werden.

ESG ist die englische Abkürzung für „Environment Social Governance“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Begriff ist international in Unternehmen als auch in der Finanzwelt etabliert, um auszudrücken, ob und wie bei Entscheidungen von Unternehmen und der unternehmerischen Praxis sowie bei Firmenanalysen von Finanzdienstleistern ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte sowie die Art der Unternehmensführung beachtet beziehungsweise bewertet werden. Viele Rating- und Research-Agenturen für Nachhaltigkeit arbeiten mit dem ESG-Ansatz. Zahlreiche Investoren, etwa die Mitglieder der UN-Initiative für verantwortliches Investment (UN PRI), integrieren wichtige 

ESG-Kriterien in ihre Analysen von Wertpapieren. ESG ist jedoch nicht immer gleichzusetzen mit nachhaltigen Geldanlagen, weil bei ESG oft nur zentrale, für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und Anlagen wichtige Kriterien gemeint sind, nicht aber Hunderte von Aspekten, die viele strenge nachhaltige Konzepte verwenden.  

“Die Integration von ESG-Kriterien ist ein Managementansatz, der die langfristige Performance für die Anspruchsberechtigten maximiert” – dieser Aussage stimmten im Jahr 2010 bereits 84 Prozent von 251 befragten europäischen Investoren aus neun Ländern zu, die damals insgesamt 7,5 Billionen Euro Vermögen verwalteten. Es gebe keinen Widerspruch zwischen ESG-Integration und treuhänderischer Verantwortung, hieß es in der Studie „ESG Perception and Integration Practices“ der französischen Research-Agentur Novethic vom Dezember 2010. 

Große UND kleine Betriebe sind betroffen.

Seit 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz zunächst für Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft vorerst »nur« rund 900 Unternehmen in Deutschland. Ab 2024 werden die Vorgaben auch für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern greifen – das betrifft dann schon rund 4.800 an der Zahl in Deutschland.

Allerdings wird das Gesetz auch früher schon kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) indirekt betreffen, wenn sie als Zulieferer Teil der Lieferkette der betroffenen Auftraggeber darstellen.

Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden.

Diese Pflichten kommen auf Inhaber zu

  • Sicherstellen einer nachhaltigen Wirtschaftsweise durch die Integration von Sorgfaltspflicht-Richtlinien
  • Identifizieren tatsächlicher und möglicher Verletzungen von Umwelts- und Menschenrechte innerhalb der Lieferkette
  • Beenden oder minimieren tatsächlicher Umwelts- und Menschenrechtsverletzungen
  • Einrichten und aufrechterhalten von Beschwerdeverfahren
  • Überwachen der Wirksamkeit von Sorgfaltspflichtpolitik und -maßnahmen
  • Öffentlich über die Sorgfaltspflicht kommunizieren
  • Berücksichtigen der Menschenrechte, des Klimawandels und der Umweltfolgen in der Entscheidungsfindung

Die Situation für europäische Betriebe ändert sich.

  • EU-Kommission legt dem EU-Parlament und dem EU-Rat den Vorschlag zur Billigung vor.
  • Nach Annahme müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in staatliches Recht umsetzen und der EU-Kommission ihre Umsetzungsvorschriften übermitteln.

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